Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45251
LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12 B (https://dejure.org/2012,45251)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08.10.2012 - L 7 AS 822/12 B (https://dejure.org/2012,45251)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - L 7 AS 822/12 B (https://dejure.org/2012,45251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen, 23.05.2013 - L 7 AS 804/12

    Aufwandsentschädigung; ehrenamtliche Tätigkeit; Einkommen; Einnahmen;

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Dagegen hat die Klägerin am 13.08.2012 beim Sächsischen Landessozialgericht Berufung eingelegt (L 7 AS 804/12), über die noch nicht entschieden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und der Gerichtsakte im Verfahren S 12 AS 5755/11 bzw. L 7 AS 804/12 verwiesen.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2012 - L 11 KR 1687/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Im Übrigen könnte eine Untätigkeit des Sozialgerichts im Sinne eines Nichtentscheidens nicht Gegenstand einer Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG sein (vgl. LSG Bad-Württ., Beschluss vom 30.04.2012 - L 11 KR 1687/12 B, m.w.N zum Meinungsstand; BayLSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 16 SB 282/11 B).

    Jedenfalls seit Inkrafttreten der §§ 198 bis 202 GVG besteht kein Raum mehr für die in der Rechtsprechung zuvor diskutierte "Untätigkeitsbeschwerde" (so auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2012 11 SchH 3/12, RdNr. 2; LSG Bad-Württ., Beschluss vom 30.04.2012, a.a.O., RdNr. 5; LSG NRW; Beschluss vom 01.02.2012 - L 19 AS 111/12 B, RdNr. 6).

  • OLG Rostock, 25.07.2012 - I Ws 176/12

    Gerichtsverfassung: Verzögerungsrüge nach gesetzlicher Neuregelung

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Offen bleiben kann, ob die Beschwerde gegen den die Verzögerungsrüge der Klägerin vom 12.07.2012 zurückweisenden Beschluss des Sozialgerichts bereits nicht statthaft ist (so OLG Rostock, Beschluss vom 25.07.2012 - I Ws 176/12, zitiert nach Juris, RdNr. 11).

    Mit der Verzögerungsrüge soll ein konkret-präventiver Beschleunigungseffekt bewirkt werden, indem die Ausgangsgerichte im betreffenden Verfahren mit Abhilfe, also beschleunigter Verfahrensförderung, reagieren (so auch OLG Rostock, Beschluss vom 25.07.2012, a.a.O., RdNr. 13).

  • EGMR, 02.09.2010 - 46344/06

    Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 46344/06, zitiert nach Juris) hat der Gesetzgeber mit dem Erlass des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011 (BGBl. I 2011, 2302 (ÜberlVfRSchG)) allgemeine Bestimmungen geschaffen, die als §§ 198 bis 201 GVG eingefügt wurden und gemäß § 202 SGG auch für die Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit gelten.
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 220/04 B

    Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Damit soll dem Ziel der Gewährung von zeitnahem Rechtsschutz durch eine verfahrensimmanente Obliegenheit (Verzögerungsrüge) und durch die Gewährung eines Entschädigungsanspruchs gegen die jeweilige für das betreffende Gericht zuständige Gebietskörperschaft Rechnung getragen werden, so dass regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B, zitiert nach Juris, mit Hinweis darauf, dass die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 12.12.2005 - B 4 RA 220/04 B - überholt ist).
  • EGMR, 29.05.2012 - 53126/07

    TARON v. GERMANY

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Zudem ergebe sich ganz eindeutig, dass die innerstaatlichen Gerichte bei ihrer Entscheidung über Entschädigungsansprüche die Konventionskriterien so anwenden müssen, wie es der Rechtsprechung des EGMR entspricht; insbesondere sollte die verschuldensunabhängige Entschädigung im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalls, die Dauer der Verzögerung und die Bedeutung ihrer Folgen für den Beschwerdeführer festgesetzt werden (vgl. EGMR, Entscheidung vom 29.05.2012, Nr. 53126/07, RdNrn. 39, 40).
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B

    Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Damit soll dem Ziel der Gewährung von zeitnahem Rechtsschutz durch eine verfahrensimmanente Obliegenheit (Verzögerungsrüge) und durch die Gewährung eines Entschädigungsanspruchs gegen die jeweilige für das betreffende Gericht zuständige Gebietskörperschaft Rechnung getragen werden, so dass regelmäßig für Lösungen der Problematik einer unangemessen langen Verfahrensdauer zwischen den Beteiligten und mit Bezug auf den Streitgegenstand kein Raum mehr ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B, zitiert nach Juris, mit Hinweis darauf, dass die Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 12.12.2005 - B 4 RA 220/04 B - überholt ist).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 19 AS 111/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Jedenfalls seit Inkrafttreten der §§ 198 bis 202 GVG besteht kein Raum mehr für die in der Rechtsprechung zuvor diskutierte "Untätigkeitsbeschwerde" (so auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2012 11 SchH 3/12, RdNr. 2; LSG Bad-Württ., Beschluss vom 30.04.2012, a.a.O., RdNr. 5; LSG NRW; Beschluss vom 01.02.2012 - L 19 AS 111/12 B, RdNr. 6).
  • OLG Schleswig, 30.08.2012 - 11 SchH 3/12

    Untätigkeitsbeschwerde; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Jedenfalls seit Inkrafttreten der §§ 198 bis 202 GVG besteht kein Raum mehr für die in der Rechtsprechung zuvor diskutierte "Untätigkeitsbeschwerde" (so auch OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.08.2012 11 SchH 3/12, RdNr. 2; LSG Bad-Württ., Beschluss vom 30.04.2012, a.a.O., RdNr. 5; LSG NRW; Beschluss vom 01.02.2012 - L 19 AS 111/12 B, RdNr. 6).
  • LSG Bayern, 24.02.2012 - L 16 SB 282/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus LSG Sachsen, 08.10.2012 - L 7 AS 822/12
    Im Übrigen könnte eine Untätigkeit des Sozialgerichts im Sinne eines Nichtentscheidens nicht Gegenstand einer Beschwerde nach § 172 Abs. 1 SGG sein (vgl. LSG Bad-Württ., Beschluss vom 30.04.2012 - L 11 KR 1687/12 B, m.w.N zum Meinungsstand; BayLSG, Beschluss vom 24.02.2012 - L 16 SB 282/11 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht